Rechtsform
Unternehmen

Es gibt verschiedene Geschäftsformen, die Unternehmen in Österreich und weltweit wählen können, abhängig von ihrer Größe, den Haftungsfragen, Steueraspekten und anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Überlegungen. In Österreich lassen sich die Gesellschaftsformen in zwei Hauptkategorien einteilen: Personengesellschaft und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften

  1. Einzelunternehmen

    • Eine einzelne Person gründet und führt das Unternehmen. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
  2. Offene Gesellschaft (OG)

    • Eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
  3. Kommanditgesellschaft (KG)

    • Eine Personengesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einem beschränkt haftenden Kommanditisten.
  4. Stille Gesellschaft

    • Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich an einem Unternehmen, bleibt aber nach außen hin anonym und haftet nur mit seiner Einlage

Kapitalgesellschaften

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    • Eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet wird. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlagen beschränkt. Mindestkapitalanforderung: 35.000 Euro.
  2. Aktiengesellschaft (AG)

    • Eine Kapitalgesellschaft, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt. Mindestkapitalanforderung: 70.000 Euro.
  3. Genossenschaft

    • Eine Gesellschaft, die primär dazu dient, den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder zu fördern. Mitglieder haften nur mit ihren Einlagen.
 

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